7. März 2024
Elektronische Rezepte
Seit 01.01.2024 ist das elektronische Rezept für alle Arztpraxen verpflichtend. Sie können die Rezepte unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte oder per App in den Apotheken einlösen.
Bitte beachten Sie, dass in der Vormittagssprechstunde ausgestellte E-Rezepte erst ab 15 Uhr desselben Tages eingelöst werden können. In der Nachmittagssprechstunde vorbestellte E-Rezepte können erst am Folgetag in der Apotheke eingelöst werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!